Als ermächtigte Prüfstelle führen wir die §57a Pickerlüberprüfung für folgende Fahrzeuge bei uns im Haus durch:
- PKW bis 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht
- Nutzfahrzeuge und Leicht-LKW bis 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht
- Traktore und Zugmaschinen bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Ungebremste und Gebremste Anhänger bis 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht
- Mopeds/Motorräder und Quads
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